Verdi will Bäderverordnung ab 2028 vielleicht nicht mehr zustimmen und die Ladenöffnungszeiten müssen neu verhandelt werden
Vor kurzem wurde in der Presse berichtet nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Sonntagsöffnung in touristischen Gebieten für unwirksam erklärt hat.
Nun richtet sich der Blick nach Schleswig-Holstein. Die hiesige Bäderverordnung stand Pate für die Regelung im Nachbarland. Könnte nun auch sie fallen?
Das soll nach Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums vermieden werden. Staatssekretärin Julia Carstens (CDU) verwies auf eine Einigung mit den Akteuren, darunter auch die Gewerkschaft Verdi auf die bestehende Bäderregelung bis Ende 2028. Solange herrscht Planungssicherheit.Ziel der Landesregierung sei es, auch in Zukunft Sonntagsöffnungen in Tourismusorten zu ermöglichen. Man werde sich die schriftliche Urteilsbegründung aus Mecklenburg-Vorpommern gründlich anschauen, sobald sie vorliege, und daraus Schlüsse für die künftigen Gespräche ziehen.
Nach Einschätzung des Fachbereichsleiters Handel bei Verdi Nord, Bert Stach, wird die Gewerkschaft über 2028 hinaus keine Duldung aussprechen. Es gehe um ein angemessenes Regel-Ausnahme-Verhältnis. Man erwarte von der Landesregierung, dass sie eine Regelung treffe, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte, sagte Stach.Nach dem Urteil in Greifswald am Donnerstag hatte Stach betont, es gehe um den Anspruch der Menschen auf einen freien Sonntag. Dieser sei dafür da, dass Familien oder auch Vereinsleben funktionieren. Dass unsere Gesellschaft zusammenhalten kann.“ In der Bedeutung der Bäderregelung für das Land Schleswig-Holstein sind sich die Akteure in Wirtschaft und Tourismus einig: „Die Bäderregelung ist immens wichtig“, sagt Stefan Borgmann, Geschäftsführer der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (Tash). Sie müsse unbedingt erhalten bleiben. „Sie ermöglicht den Geschäften, die dunkle Jahreszeit auszugleichen. Deshalb möchten wir uns mit den Kirchen und Gewerkschaften über das Wie unterhalten, nicht über das Ob.“
Das Ergebnis könnte ein Kompromiss mit reduzierten Öffnungszeiten oder anderen Eingeständnissen wie im Jahr 2013 sein. Bis dahin durften deutlich mehr Gewerbezweige als heute das ganze Jahr über an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, und das zu längeren Zeiten. Daran gab es Kritik, auch von den Kirchen, die einen Normenkontrollantrag am Oberverwaltungsgericht einreichten.Schließlich kam es zu Verhandlungen zwischen dem Wirtschaftsministerium, Kirchen, Kammern, Gewerkschaften und Verbänden, woraufhin man sich auf den jetzigen Kompromiss mit einer Beschränkung der Öffnungszeiten und des Warensortiments einigte. Die Regelung wurde seither zweimal verlängert.
Damit habe man leben können, sagt Eckhard Voß, Vorsitzender des Wirtschaftskreises Eckernförde (WKE). „Für Handel, Gewerbe, Gastronomie und Erlebnisanbieter hat die Bäderregelung mit der Sonntagsöffnung eine existenzielle Bedeutung.“ Viele Händler sagten, dass der Sonntag ihr umsatzstärkster Tag sei.
Die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein besagt, dass in 95 Orten von touristischer Bedeutung Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11 bis 19 Uhr öffnen dürfen. Für Helgoland gilt eine Sonderregelung: Dort können Verkaufsstellen vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Elektro-Fachmärkte dürfen nicht öffnen.

